Logopädie (von griechisch: logos = Wort, Sinn; paideia = Unterricht, Erziehung) befasst sich mit dem Gebiet der Kommunikation und speziell mit den Störungen der Kommunikation.

WAS GESCHIEHT BEI EINER LOGOPÄDISCHEN BEHANDLUNG?

Zu Beginn einer logopädischen Behandlung steht ein Gespräch zur Erfragung der Vorgeschichte und eine ausführliche Befunderhebung. Darauf aufbauend planen wir die einzelnen Bausteine der Behandlung und legen mit Ihnen zusammen die Therapieziele fest.

Spezielle Übungen verfolgen das vereinbarte Ziel: (z.B. durch Muskelfunktionstraining der Zunge und Schulung der Eigenwahrnehmung: Korrektur des S-Lautes) wobei von den individuell vorhandenen Fähigkeiten ausgegangen wird.

Bei Kindern brauchen wir die Eltern als „Cotherapeuten“. Sie sind nach Möglichkeit bei der Behandlung dabei, machen die Übungen und Spiele mit oder werden am Ende der Stunde zu häuslichen Übungen angeleitet. Teilweise finden auch Beratungs-, bzw. Trainingsstunden nur mit den Eltern statt.

Ebenso beraten wir begleitend zur Behandlung Angehörige von Erwachsenen mit verschiedenen Sprachstörungen z. B. nach einem Schlaganfall.

Bei bestimmten Störungen, z.B. Stottern erhöhen wir durch Gruppentherapie die Effektivität der Behandlung. Teil unserer Arbeit ist es, den Kontakt zum verordnenden Arzt durch regelmäßige Berichte und gelegentliche Telefonate zu pflegen.

Außerdem gehört auch der Austausch mit Personen aus dem sozialen Umfeld (z.B. Kindergärtnerinnen) oder mit Mitbehandlern (z.B. Frühförderinnen, Ergotherapeuten) zu unserer Tätigkeit.

WIE KOMMT ES ZU EINER LOGOPÄDISCHEN BEHANDLUNG?

Ärztliche Verordnung

Wenn bei Ihnen oder Ihrem Kind eine Sprach-, Sprech-, oder Stimmstörung zu vermuten ist, ist Ihr erster Ansprechpartner der Arzt.

Der untersuchende Arzt kann die medizinische Notwendigkeit einer logopädischen Heilbehandlung feststellen und eine Heilmittelverordnung für Sprach-, Sprech-, und Stimmstörungen ausstellen.

Anmeldung in der Praxis

Wenn Sie sich anschließend bei uns anmelden möchten, können Sie dies telefonisch oder persönlich tun.

Wir bemühen uns, Ihren Terminwünschen gerecht zu werden, können dies aber nicht in jedem Fall gewährleisten, so gibt es für die “begehrten” Zeiten z.B. ab 16.00 Uhr zeitweise eine Wartezeit.

Dauer einer Behandlung

Die Dauer einer Behandlungssitzung beträgt in der Regel 45 Minuten.

Die Gesamtdauer einer Behandlung ist abhängig von der Störungsart und der Ausprägung der Störung. Sie ist außerdem von einigen Faktoren abhängig wie:

  • Motivation / Mitarbeit / Regelmäßigkeit der Termine
  • Frequenz der Termine
  • Häusliches Üben

Die Gesamtdauer einer Therapie ist durch die Heilmittelrichtlinien festgelegt und variiert nach Störungsbild. So beträgt die Gesamtverordnungsmenge für z.B. eine Stimmtherapie 20 Einheiten.

Kosten einer Behandlung

Die Kosten der Therapie werden für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Erwachsene müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent sowie eine Verordnungsgebühr von 10 Euro bezahlen.

Privatversicherte benötigen ein Privatrezept. Die Übernahme der Kosten muss mit der jeweiligen Versicherung abgeklärt werden.